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Die Reblaus
Reblaustolerante Unterlagesreben
Die europäischen Kulturreben (Vitis vinifera), die früher auf eigener Wurzel standen (Direktträger, wurzelechte Rebstöcke), wurden ab Mitte des 19. Jahrhunderts von der aus Amerika eingeschleppten Reblaus befallen. An der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert wurden in ganz Europa und auch in der Schweiz Gesetze erlassen, um die Verbreitung der Reblaus über Rebholz einzudämmen.
Die Reblaus kam zunächst nach Frankreich und breitete sich schnell in den europäischen Weinanbaugebieten aus. Dort richtete sie verheerende Schäden an. Der Schädling verursachte an den Wurzeln der Europäerreben Anschwellungen (Tuberositäten), die zu anschließendem Pilzbefall und in der Folge zum Absterben der Rebstöcke führten.
Durch Pfropfung der anfälligen europäischen Sorten auf reblaustolerante amerikanische Unterlagen konnte die Gefahr gebannt werden. Die amerikanischen Reben sind gegen die Reblaus widerstandsfähiger oder sogar ganz resistent. Die Reblaustoleranz beruht auf der Bildung einer Korkschicht, welche die Ausbreitung der Tuberositäten eingrenzt. Die Vermehrung der Rebläuse wird dadurch aber nicht verhindert. Bei starkem Befall zeigen auch Pfropfreben Rückgangserscheinungen. Die meisten heute in Europa verwendeten Unterlagsreben sind Abkömmlinge der drei amerikanischen Wildarten Vitis riparia, Vitis rupestris und Vitis berlandieri, Kreuzungen derselben oder Hybride amerikanischer Wildarten mit der Vitis vinifera. Dank diesem Verfahren konnte der europäische Weinbau gerettet werden.
Der Zug der Reblaus durch die Schweiz
1874
Erstes Auftreten der Reblaus im Kanton Genf.
Verbreitung der Reblaus in der Schweiz:
1877 Neuenburg
1897 Tessin
1885 Zürich
1895 Thurgau
1905 Aargau und Bern
1906 Basel Land und Wallis
1907 Freiburg
1910 Waadt
1878
Der Kanton Graubünden wird verschont. Er beginnt früh mit Versuchen, die europäischen Reben mit amerikanischen zu kreuzen. Weil die Qualität des aus diesen Kreuzungen, gewonnenen Wein nicht den Erwartungen entsprach, wird der gewerbsmässige Anbau dieser Reben, auch Direktträger oder PD-Reben (Poteurs Directes) genannt in Graubünden verboten. Etwas das Jahrzehnte später die Züchtung und Zulassung von Pilz widerstandsfähigen Reben (PiWi) erschwert und verzögert.
1931
Wegen der Gefahr der Einschleppung der Reblaus aus verseuchten Gebieten erlässt der Kanton Graubünden rechtzeitig scharfe Kontrollmassnahmen und Vorschriften über die Subventionierung bei der Pflanzung veredelter Reben.
1933
Hans Luzius Gugelberg von Moos richtet im Namen der Kantonalen Weinbaukommission Graubünden folgenden Appell an alle Weinbauern im Kanton:
«Unter keinen Umständen dürfen unkontrollierte Reben oder Rebstecklinge von auswärts bezogen werden. Durch eine einzige Rebe könnte die Reblaus eingeschleppt werden, was unserem Ganzen Weinbaugebiet ungeheuren Schaden (3jähriger Ernteausfall, Neuanpflanzungen aller Weinberge mit Reblaus widerstandsfähigen Reben usw.) verursachen würde. Es ist deshalb absolut und bei strenger Strafe verboten, Reben oder Rebholz von auswärts ohne ausdrückliche Bewilligung zu beziehen….»
Um genügend «eigenes» Rebholz zur Vermehrung zu haben, wird das Anbringen von runden Marken zur Bezeichnung von guten und viereckige Marken von schlechten Reben empfohlen. Reben sollten über mehrere Jahre gekennzeichnet werden und Hölzer nur von Reben mit runden Marken für die weitere Verwendung gewonnen werden.
Diese Methode wird von Hans Luzius Gugelberg von Moos strikte angewendet. «Salenegger Holz» ist in der ganzen Herrschaft verbreitet.
1945
Wird die «Genossenschaft für Produktion von amerikanischem Unterlagenholz im Inland für die Rebenveredelung» gegründet. Der sogenannte Muttergarten wurde von Christian Janggen, der seit 1928 eine private Rebschule betrieb, betreut.
Quelle: 1930, Wein Lexikon Paul Parey, Berlin
Weiterführende Informationen
Populationsgenetik und Bekämpfung der Reblaus